Der TRH prüft die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaats Thüringen und damit alles, was den Staat Geld kostet oder sich künftig noch finanziell auswirken könnte. So stellt er zukunftsorientiert auch ganze Förderprogramme, Ausgabenblöcke und Finanzierungssysteme (z. B. Gebäudeleasing) auf den Prüfstand. Seine Kontrollbefugnisse erstrecken sich auch auf die Landesbetriebe (z. B. die Lotterieverwaltung) und die Beteiligung des Landes an privatrechtlichen Unternehmen (z. B. an der Flughafen Erfurt GmbH). Ebenso werden die landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, wie etwa der Mitteldeutsche Rundfunk und die Thüringer Aufbaubank, geprüft. Die Prüfungszuständigkeit auf staatlicher Ebene ist damit umfassend; es gibt keine prüfungsfreien Räume.
in der Abteilung 3, Referat 3.1 „Straßenbau und Verkehr“
zwingend erforderlich:
Laufbahnbefähigung für den höheren technischen Dienst
oder
abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in der Fachrichtung konstruktiver Ingenieurbau (Diplom, Master oder vergleichbarer Abschluss), das den Zugang zum höheren Dienst eröffnet
Was uns darüber hinaus wichtig ist:
Bitte weisen Sie die Erfüllung der Ausbildungsanforderungen anhand von Zeugnissen/ Akkreditierungen/ Nachdiplomierungen/ amtlichen Übersetzungen o. ä. nach. Wir weisen auf das Erfordernis einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei ausländischem Hochschulabschluss hin (https://www.kmk.org/zeugnisbewertung).
Es wird gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie sowie nicht in Mappen oder Heftern einzureichen. Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Verfahrens ordnungsgemäß vernichtet. Sofern Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag beifügen, senden wir Ihnen die Bewerbungsunterlagen zurück.
Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
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