Die Thüringer Staatskanzlei unterstützt den Ministerpräsidenten bei der Wahrnehmung der Regierungsaufgaben und koordiniert die Arbeit der Landesregierung. Seit 2022 führen wir erfolgreich ein eigenes Fellowship-Programm für engagierte Studierende durch. Mit diesem Programm wollen wir junge Talente frühzeitig als potenzielle Nachwuchskräfte für die Landesverwaltung gewinnen, ihre Ideen und Kompetenzen nutzen und sie aktiv in die Modernisierung staatlichen Handelns einbinden.
Das Fellowship-Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, eigene Perspektiven in konkrete Projekte einzubringen, praxisnahe Einblicke in die Arbeit der Landesregierung zu gewinnen und Prozesse aktiv mitzugestalten. Gestalten Sie mit uns die Verwaltung von morgen – innovativ, leistungsfähig und zukunftsorientiert.
Zur Bearbeitung vielfältiger und umfangreicher Aufgaben suchen wir kreative neugierige und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die:
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
Während des Fellowship-Programms:
Zu Beginn des Programms wird Ihnen das konkret zu bearbeitende Thema mitgeteilt. Gleichfalls erhalten Sie bereits vorhandene Unterlagen und Informationen. Daneben wird es regelmäßig begleitende Austauschformate geben, in denen Sie Ihr Wissen vertiefen und methodische Fähigkeiten weiterentwickeln können. Sie werden in ein Team integriert und arbeiten eng mit den Projektverantwortlichen und dem Team zusammen.
Der Austausch zwischen uns als Thüringer Staatskanzlei und Ihnen als Fellow soll zum einen für eine gute Zusammenarbeit und für eine nachhaltige Vernetzung sorgen. Gleichfalls sollen neue Impulse und Perspektiven für beide Seiten erreicht werden.
Fellows sind für die Thüringer Staatskanzlei zusätzliche methodische Ressourcen, sollen aber unter keinen Umständen eingesetzt werden, um unbesetzte fachliche Stellen auszugleichen.
Nach dem Fellowship-Programm:
Die Fellows erwerben keinen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung in der Thüringer Staatskanzlei. Nach dem Ende des Programms soll mindestens ein weiteres Gespräch mit Ihnen stattfinden, um den Erfolg und die Nachhaltigkeit/Langfristigkeit der Veränderungen zu erläutern.
Was wir Ihnen bieten:
Die Thüringer Staatskanzlei versteht sich als familienfreundliche oberste Landesbehörde und fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung. Darüber hinaus ist uns die Gleichstellung aller Beschäftigten wichtig. Daher freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft sowie Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Ihre Beschäftigung in der Thüringer Staatskanzlei erfolgt nach den arbeitsrechtlichen Grundsätzen und in Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Entsprechend den vorliegenden Bildungsabschlüssen kommen Tätigkeiten nach den Entgeltgruppen E 5 bis E 9b in Betracht.
Die Stelle ist in Abhängigkeit von den gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen im Umfang von bis 10 Wochenstunden und zunächst auf bis zu 2 Jahre befristet.
Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an männliche und weibliche Bewerbende. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie uns in Ihrer Bewerbung auf eine eventuelle Schwerbehinderung hin und fügen Sie entsprechende Nachweise bei.
Bitte reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Immatrikulationsbescheinigung und aktuellem Notenspiegel) ausschließlich über das Bewerbungspostfach der Thüringer Staatskanzlei unter Bewerbung@tsk.thueringen.de ein.
Die Bewerbungsfrist endet am 6. November 2026.
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